Was der Stundenverrechnungssatz ist
Der Stundenverrechnungssatz, meist als SVS abgekürzt, ist der Preis, den ein Gebäudedienstleister für eine geleistete Arbeitsstunde ansetzen muss, damit am Ende alle Kosten gedeckt sind und ein Gewinn übrig bleibt.
Das klingt trivial, ist es aber nicht. Denn der Satz bezieht sich nicht auf die bezahlten Stunden, sondern auf die produktiven. Ein Mitarbeitender wird für 52 Wochen im Jahr bezahlt, ist aber nur an einem Teil der Tage tatsächlich im Objekt. Alle Kosten des Jahres müssen sich auf diesen kleineren Teil verteilen.
Wer diesen Unterschied übersieht, kalkuliert systematisch zu niedrig, und zwar bei jedem einzelnen Auftrag, ohne es zu merken.
Produktive Tage: die Zahl, an der alles hängt
Ausgangspunkt sind die Tage des Jahres. Davon abzuziehen ist alles, woran nicht gearbeitet wird. Die Größenordnungen unterscheiden sich je nach Betrieb, Tarifbindung und Altersstruktur, die Struktur der Rechnung ist aber immer dieselbe:
| Position | Wirkung | Wovon abhängig |
|---|---|---|
| Tage im Jahr | Ausgangswert | 365,25 im Mittel, Schaltjahre eingerechnet |
| abzüglich Wochenenden | größter Einzelposten | Arbeitszeitmodell, Schichtbetrieb |
| abzüglich Feiertage | je nach Bundesland unterschiedlich | Standort des Objekts |
| = verrechenbare Arbeitstage | Werktage, an denen gearbeitet werden kann | |
| abzüglich Urlaubstage | tariflich geregelt | Tarifvertrag, Betriebszugehörigkeit |
| abzüglich tariflicher Arbeitsfreistellung | bezahlt, ohne Arbeit im Objekt | Tarifvertrag |
| abzüglich Krankheitstage | der unsicherste Posten | eigener Erfahrungswert des Betriebs |
| = produktive Tage | Divisor der Kalkulation |
Schließtage des Objekts zählen nur bei den verrechenbaren Tagen des Objekts: An diesen Tagen wird nicht gereinigt und deshalb auch nichts berechnet. Die produktiven Tage verringern sie nicht. Für die Kalkulation gilt: An Schließtagen des Objekts zahlt der Arbeitgeber keinen zusätzlichen Lohn. Die Beschäftigten nehmen an diesen Tagen Urlaub, und der ist mit den Urlaubstagen bereits abgezogen.
Setzen Sie hier Ihre eigenen Werte ein, nicht Branchendurchschnitte. Der Krankenstand eines Betriebs mit überwiegend jungen Teilzeitkräften in Büroobjekten unterscheidet sich deutlich von dem eines Betriebs mit langjährigen Vollzeitkräften in der Klinikreinigung. Wer die falsche Zahl einsetzt, verschiebt die gesamte Kalkulation.
Die vier Bestandteile
Der Satz setzt sich aus vier Blöcken zusammen. Nur der erste steht im Tarifvertrag, die anderen drei muss jeder Betrieb für sich ermitteln.
1. Der Grundlohn
Der tarifliche Stundenlohn der jeweiligen Lohngruppe. Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag, er ist die Untergrenze, nicht der Zielwert. Wer dauerhaft Personal halten will, liegt in vielen Regionen darüber.
2. Lohnnebenkosten und Zuschläge
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Umlagen, tarifliche Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zusammen ein erheblicher Aufschlag auf den Grundlohn.
3. Gemeinkosten
Alles, was der Betrieb kostet, ohne dass es einer einzelnen Stunde zuzuordnen wäre: Objektleitung und Verwaltung, Fahrzeuge, Maschinen und deren Abschreibung, Material und Chemie, Arbeitskleidung, Schulung, Versicherungen, Miete, Software.
4. Wagnis und Gewinn
Der Aufschlag für unternehmerisches Risiko, Forderungsausfälle, Nachträge, die keiner bezahlt, Objekte, die schlechter laufen als geplant, und der Gewinn, der übrig bleiben soll. Der Posten, der in Preiskämpfen zuerst gestrichen und dann schmerzlich vermisst wird.
Der Rechenweg
Zusammengesetzt ergibt sich folgende Logik:
Jahreskosten je Mitarbeitendem ÷ produktive Stunden = Selbstkosten je Stunde
Selbstkosten je Stunde + Wagnis und Gewinn = Stundenverrechnungssatz
Im nächsten Schritt trifft dieser Satz auf die zweite große Größe der Kalkulation: den Leistungswert. Erst beide zusammen ergeben den Objektpreis.
Fläche ÷ Leistungswert × Frequenz × SVS = Objektpreis
Typische Fehler
- Zu viele produktive Tage angesetzt. Der häufigste und teuerste Fehler. Wer Krankheit und Arbeitsfreistellung nicht abzieht, rechnet mit Stunden, die es nicht gibt, und der Satz fällt spürbar zu niedrig aus.
- Gemeinkosten aus dem Vorjahr fortgeschrieben. Gestiegene Fahrzeug-, Energie- und Versicherungskosten schlagen unmittelbar durch. Ein Satz, der zwei Jahre nicht überprüft wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit veraltet.
- Nur eine Lohngruppe kalkuliert. Wenn Objektleitung, Vorarbeit und Sonderdienste höher eingruppiert sind, braucht es einen Mischsatz oder getrennte Sätze. Sonst subventioniert die Reinigungskraft die Führung.
- Tarifsteigerungen nicht eingerechnet. Bei einem Vertrag über drei Jahre wirkt eine Lohnerhöhung im zweiten Jahr auf zwei Drittel der Laufzeit. Ohne Preisgleitklausel oder eingerechnete Steigerung ist die Marge ab Jahr zwei aufgebraucht.
Ein fremdes Angebot prüfen
Auftraggeber können denselben Rechenweg rückwärts nutzen. Sie brauchen dafür nur die Angebotssumme und die Flächen:
- Angebotssumme durch den Stundenverrechnungssatz teilen, den Sie für realistisch halten. Ergebnis: die Stunden, die der Anbieter offenbar einsetzen will.
- Diese Stunden auf die Wochen und Objekte verteilen. Ergebnis: die Personalstärke, die daraus folgt.
- Fragen Sie sich, ob diese Personalstärke für Ihre Flächen plausibel ist. Meistens beantwortet sich die Frage nach dem günstigsten Angebot damit von selbst.
Ein Angebot, das deutlich unter dem liegt, was der Tarif für die eingesetzten Stunden mindestens kostet, ist kein Schnäppchen, sondern eine Ankündigung: Es werden weniger Stunden geleistet als beschrieben. Die Frage ist nicht ob, sondern wann Sie es merken.
Begriffe und Grenzfälle
Was der Stundenverrechnungssatz ist
Der Preis, den ein Gebäudedienstleister für eine geleistete Arbeitsstunde ansetzen muss, damit alle Kosten gedeckt sind und ein Gewinn bleibt. Er enthält Lohn, Lohnnebenkosten, Zuschläge, anteilige Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn, bezogen auf die tatsächlich produktiven Stunden, nicht auf die bezahlten.
Warum die produktiven Tage den Ausschlag geben
Ein Mitarbeitender wird bezahlt, ist aber nicht an allen Tagen einsetzbar. Urlaub, Feiertage, Krankheit und Arbeitsfreistellung reduzieren die Zahl der Tage, auf die sich die Jahreskosten verteilen. Wer mit zu vielen produktiven Tagen rechnet, kalkuliert den Satz systematisch zu niedrig.
Ein niedriger Satz ist kein gutes Angebot
Entscheidend ist das Produkt aus Satz und angesetzter Stundenzahl. Ein niedriger Satz mit optimistischen Leistungswerten führt im Betrieb zu Personalmangel, Qualitätsproblemen und Nachverhandlungen.
Wann der Satz zu überprüfen ist
Mindestens jährlich und immer dann, wenn sich Tarif, Lohnnebenkosten oder wesentliche Gemeinkosten ändern. Bei mehrjährigen Verträgen sollte die absehbare Steigerung bereits in der Angebotskalkulation berücksichtigt oder über eine Preisanpassungsklausel abgesichert sein.
