KenngrößeStundenverrechnungssatz
Einheit€ je Stunde
StandAugust 2026

Fachbeitrag · Kalkulation

Den Stunden­verrechnungs­satz berechnen.

Der Stundenverrechnungssatz ist die halbe Kalkulation in der Gebäudereinigung. Dieser Beitrag zeigt, woraus er besteht, wie er entsteht und an welcher Stelle die meisten Rechnungen schiefgehen.

Lesezeit etwa 8 Minuten Für Kalkulation, Objektleitung, Einkauf

Was der Stunden­verrechnungs­satz ist

Der Stundenverrechnungssatz, meist als SVS abgekürzt, ist der Preis, den ein Gebäudedienstleister für eine geleistete Arbeitsstunde ansetzen muss, damit am Ende alle Kosten gedeckt sind und ein Gewinn übrig bleibt.

Das klingt trivial, ist es aber nicht. Denn der Satz bezieht sich nicht auf die bezahlten Stunden, sondern auf die produktiven. Ein Mitarbeitender wird für 52 Wochen im Jahr bezahlt, ist aber nur an einem Teil der Tage tatsächlich im Objekt. Alle Kosten des Jahres müssen sich auf diesen kleineren Teil verteilen.

Wer diesen Unterschied übersieht, kalkuliert systematisch zu niedrig, und zwar bei jedem einzelnen Auftrag, ohne es zu merken.

Produktive Tage: die Zahl, an der alles hängt

Ausgangspunkt sind die Tage des Jahres. Davon abzuziehen ist alles, woran nicht gearbeitet wird. Die Größenordnungen unterscheiden sich je nach Betrieb, Tarifbindung und Altersstruktur, die Struktur der Rechnung ist aber immer dieselbe:

PositionWirkungWovon abhängig
Tage im JahrAusgangswert365,25 im Mittel, Schaltjahre eingerechnet
abzüglich Wochenendengrößter EinzelpostenArbeitszeitmodell, Schichtbetrieb
abzüglich Feiertageje nach Bundesland unterschiedlichStandort des Objekts
= verrechenbare ArbeitstageWerktage, an denen gearbeitet werden kann
abzüglich Urlaubstagetariflich geregeltTarifvertrag, Betriebszugehörigkeit
abzüglich tariflicher Arbeitsfreistellungbezahlt, ohne Arbeit im ObjektTarifvertrag
abzüglich Krankheitstageder unsicherste Posteneigener Erfahrungswert des Betriebs
= produktive TageDivisor der Kalkulation

Schließtage des Objekts zählen nur bei den verrechenbaren Tagen des Objekts: An diesen Tagen wird nicht gereinigt und deshalb auch nichts berechnet. Die produktiven Tage verringern sie nicht. Für die Kalkulation gilt: An Schließtagen des Objekts zahlt der Arbeitgeber keinen zusätzlichen Lohn. Die Beschäftigten nehmen an diesen Tagen Urlaub, und der ist mit den Urlaubstagen bereits abgezogen.

Der wichtigste Satz zu diesem Abschnitt

Setzen Sie hier Ihre eigenen Werte ein, nicht Branchendurchschnitte. Der Krankenstand eines Betriebs mit überwiegend jungen Teilzeitkräften in Büroobjekten unterscheidet sich deutlich von dem eines Betriebs mit langjährigen Vollzeitkräften in der Klinikreinigung. Wer die falsche Zahl einsetzt, verschiebt die gesamte Kalkulation.

Die vier Bestandteile

Der Satz setzt sich aus vier Blöcken zusammen. Nur der erste steht im Tarifvertrag, die anderen drei muss jeder Betrieb für sich ermitteln.

Zerlegung des Stundenverrechnungssatzes Ein waagerechter Balken je Leistungsstunde, geteilt in vier gleich breite Abschnitte: Grundlohn, Lohnnebenkosten und Zuschläge, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. Die ersten drei Abschnitte bilden zusammen die Selbstkosten je Stunde, alle vier zusammen den Stundenverrechnungssatz. Das Schema enthält keine Zahlenwerte; die gleiche Breite der Abschnitte sagt nichts über ihre Größenverhältnisse. Grundlohn Lohnnebenkosten und Zuschläge Gemeinkosten Wagnis und Gewinn Selbstkosten je Stunde Stundenverrechnungssatz
Schema · ohne ZahlenwerteDie vier Abschnitte sind bewusst gleich breit gezeichnet. Über ihre Größenverhältnisse sagt das Schema nichts, nur der erste Abschnitt steht im Tarifvertrag, die anderen drei muss jeder Betrieb für sich ermitteln. Türkis markiert den einzigen Wert, der aus einer belegten Quelle stammt.

1. Der Grundlohn

Der tarifliche Stundenlohn der jeweiligen Lohngruppe. Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag, er ist die Untergrenze, nicht der Zielwert. Wer dauerhaft Personal halten will, liegt in vielen Regionen darüber.

2. Lohnnebenkosten und Zuschläge

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Umlagen, tarifliche Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zusammen ein erheblicher Aufschlag auf den Grundlohn.

3. Gemeinkosten

Alles, was der Betrieb kostet, ohne dass es einer einzelnen Stunde zuzuordnen wäre: Objektleitung und Verwaltung, Fahrzeuge, Maschinen und deren Abschreibung, Material und Chemie, Arbeitskleidung, Schulung, Versicherungen, Miete, Software.

4. Wagnis und Gewinn

Der Aufschlag für unternehmerisches Risiko, Forderungsausfälle, Nachträge, die keiner bezahlt, Objekte, die schlechter laufen als geplant, und der Gewinn, der übrig bleiben soll. Der Posten, der in Preiskämpfen zuerst gestrichen und dann schmerzlich vermisst wird.

Der Rechenweg

Zusammengesetzt ergibt sich folgende Logik:

Jahreskosten je Mitarbeitendem ÷ produktive Stunden = Selbstkosten je Stunde

Selbstkosten je Stunde + Wagnis und Gewinn = Stundenverrechnungssatz

JahreskostenGrundlohn × bezahlte Stunden + Lohnnebenkosten + Zuschläge + anteilige Gemeinkosten.
Produktive StundenNicht die bezahlten: Jahrestage abzüglich Wochenenden, Feiertagen, Urlaub, Arbeitsfreistellung und Krankheit.
Wagnis und GewinnDer Aufschlag für unternehmerisches Risiko und der Gewinn, der übrig bleiben soll.
StundenverrechnungssatzDer so ermittelte Satz ist der Nettopreis je Leistungsstunde, den ein Angebot ansetzen muss.

Im nächsten Schritt trifft dieser Satz auf die zweite große Größe der Kalkulation: den Leistungswert. Erst beide zusammen ergeben den Objektpreis.

Fläche ÷ Leistungswert × Frequenz × SVS = Objektpreis

ObjektpreisDeshalb sagt ein niedriger Stundenverrechnungssatz allein nichts über die Wirtschaftlichkeit eines Angebots aus. Siehe dazu den Beitrag zu Leistungswerten.

Typische Fehler

  1. Zu viele produktive Tage angesetzt. Der häufigste und teuerste Fehler. Wer Krankheit und Arbeitsfreistellung nicht abzieht, rechnet mit Stunden, die es nicht gibt, und der Satz fällt spürbar zu niedrig aus.
  2. Gemeinkosten aus dem Vorjahr fortgeschrieben. Gestiegene Fahrzeug-, Energie- und Versicherungskosten schlagen unmittelbar durch. Ein Satz, der zwei Jahre nicht überprüft wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit veraltet.
  3. Nur eine Lohngruppe kalkuliert. Wenn Objektleitung, Vorarbeit und Sonderdienste höher eingruppiert sind, braucht es einen Mischsatz oder getrennte Sätze. Sonst subventioniert die Reinigungskraft die Führung.
  4. Tarifsteigerungen nicht eingerechnet. Bei einem Vertrag über drei Jahre wirkt eine Lohnerhöhung im zweiten Jahr auf zwei Drittel der Laufzeit. Ohne Preisgleitklausel oder eingerechnete Steigerung ist die Marge ab Jahr zwei aufgebraucht.

Ein fremdes Angebot prüfen

Auftraggeber können denselben Rechenweg rückwärts nutzen. Sie brauchen dafür nur die Angebotssumme und die Flächen:

  1. Angebotssumme durch den Stundenverrechnungssatz teilen, den Sie für realistisch halten. Ergebnis: die Stunden, die der Anbieter offenbar einsetzen will.
  2. Diese Stunden auf die Wochen und Objekte verteilen. Ergebnis: die Personalstärke, die daraus folgt.
  3. Fragen Sie sich, ob diese Personalstärke für Ihre Flächen plausibel ist. Meistens beantwortet sich die Frage nach dem günstigsten Angebot damit von selbst.
Faustregel für Auftraggeber

Ein Angebot, das deutlich unter dem liegt, was der Tarif für die eingesetzten Stunden mindestens kostet, ist kein Schnäppchen, sondern eine Ankündigung: Es werden weniger Stunden geleistet als beschrieben. Die Frage ist nicht ob, sondern wann Sie es merken.

Begriffe und Grenzfälle

Was der Stunden­verrechnungs­satz ist

Der Preis, den ein Gebäudedienstleister für eine geleistete Arbeitsstunde ansetzen muss, damit alle Kosten gedeckt sind und ein Gewinn bleibt. Er enthält Lohn, Lohnnebenkosten, Zuschläge, anteilige Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn, bezogen auf die tatsächlich produktiven Stunden, nicht auf die bezahlten.

Warum die produktiven Tage den Ausschlag geben

Ein Mitarbeitender wird bezahlt, ist aber nicht an allen Tagen einsetzbar. Urlaub, Feiertage, Krankheit und Arbeitsfreistellung reduzieren die Zahl der Tage, auf die sich die Jahreskosten verteilen. Wer mit zu vielen produktiven Tagen rechnet, kalkuliert den Satz systematisch zu niedrig.

Ein niedriger Satz ist kein gutes Angebot

Entscheidend ist das Produkt aus Satz und angesetzter Stundenzahl. Ein niedriger Satz mit optimistischen Leistungswerten führt im Betrieb zu Personalmangel, Qualitätsproblemen und Nachverhandlungen.

Wann der Satz zu überprüfen ist

Mindestens jährlich und immer dann, wenn sich Tarif, Lohnnebenkosten oder wesentliche Gemeinkosten ändern. Bei mehrjährigen Verträgen sollte die absehbare Steigerung bereits in der Angebotskalkulation berücksichtigt oder über eine Preisanpassungsklausel abgesichert sein.

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